Parkordnung

Artikel 1. Anwendbarkeit

  1. Sobald man den ZooParc Overloon betritt, akzeptiert man die Anwendbarkeit dieses Reglements und ist verpflichtet, alle Vorschriften und die Anweisungen der Mitarbeiter des ZooParc Overloon strikt zu befolgen.

  2. Der ZooParc Overloon behält sich das Recht vor, in allen Fällen und/oder Situationen, die nicht in diesem Reglement vorgesehen sind, mündlich und/oder schriftlich zusätzliche Regeln aufzustellen, an die der Besucher gebunden ist.

  3. Die Begriffe "ZooParc Overloon" und "der Park" umfassen auch die gastronomischen Einrichtungen, die Parkplätze und die Fahrradstellplätze.

  4. Die Vorschriften wurden ausgearbeitet, um Ordnung und Sicherheit im ZooParc Overloon zu gewährleisten.

  5. Sollte, aus welchem Grund auch immer, ein Unterschied zwischen den Bestimmungen in dieser Fassung der Parkordnung und der englischen Übersetzung der Parkordnung bestehen, sind die Bestimmungen in der niederländischen Fassung der Parkordnung maßgebend.

Artikel 2. Zulassung und Aufenthalt

  1. Der Zutritt zum Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte an den dafür vorgesehenen Eingängen möglich. Diese Eintrittskarte muss auch im Park vorgelegt werden, wenn sie verlangt wird.

  2. Die Eintrittskarten sind nur an dem auf der Eintrittskarte angegebenen Datum und während der an der Kasse angegebenen Öffnungszeiten gültig. Der ZooParc Overloon ist berechtigt, seine Öffnungszeiten zu ändern.

  3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung und unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) betreten.

  4. Der ZooParc Overloon ist berechtigt, Teile des Parks zu schließen, ohne dass er verpflichtet ist, seine Besucher in irgendeiner Weise zu entschädigen.

  5. Das Mitbringen von Haustieren in den Park ist nicht gestattet. Ein Diensthund ist ebenfalls nicht erlaubt. Dies im Zusammenhang mit der Sicherheit Ihres Haustieres und der Tiere im Park. Da Sie den Park in Durchgängen durchqueren, in denen Sie zwischen den Tieren ohne Zaun laufen, können wir leider keine Ausnahme für Blindenhunde und andere Assistenzhunde machen.

  6. Die Benutzung von Fahrrädern, Scootern, Balance-Bikes, Dreirädern, Rollschuhen, Rollerblades und/oder ähnlichen Fahrzeugen ist nach Auffassung des ZooParc Overloon nur an den Kassen des Parks gestattet.

  7. Autos müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen im Parkhaus abgestellt werden. Fahrräder/Motorräder müssen auf dem Fahrradparkplatz abgestellt werden. Das Parken ist gebührenpflichtig; Parkmünzen sind an den Kassen erhältlich.

  8. Das Überklettern von Mauern und Zäunen ist den Besuchern nicht gestattet.

  9. Die Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen werden.

  10. Der Verzehr ist in den gastronomischen Einrichtungen des Parks obligatorisch. Der Verzehr von Lebensmitteln, die von außerhalb des Parks mitgebracht werden, ist in den gastronomischen Einrichtungen nicht gestattet.

  11. Besuchern ist es nicht gestattet, den Park mit Audiogeräten zu betreten.

  12. Die Besucher müssen die Fundstücke im Park bei den Mitarbeitern des ZooParc Overloon abgeben.

  13. Werbung, öffentliche Erhebungen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Gelände des ZooParc Overloon sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Geschäftsführers nicht gestattet.

  14. Die Äußerung von (religiösen) Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen auf dem Gelände des ZooParc Overloon ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Generaldirektors nicht gestattet.

  15. Der ZooParc Overloon ist ein rauchfreier Park. Das Rauchen, einschließlich des Rauchens von E-Zigaretten und Vapes, ist daher im Park nicht erlaubt. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Artikel 3. Bild- und Tonaufnahmen

  1. Es ist erlaubt, im ZooParc Overloon Bild- und/oder Tonaufnahmen für den eigenen Gebrauch zu machen, solange andere Personen nicht behindert werden.

  2. Der ZooParc Overloon ist berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen von seinem Standort und den im und um den Park anwesenden Personen zu machen oder machen zu lassen. Der ZooParc Overloon und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, beispielsweise zu Werbezwecken. Es versteht sich von selbst, dass der ZooParc Overloon und die mit ihm verbundenen Unternehmen in dieser Hinsicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen. ZooParc Overloon und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht verpflichtet, den darin vertretenen Personen eine Entschädigung für die Nutzung oder Veröffentlichung der Aufnahmen zu zahlen.

    Wenn Sie nicht gefilmt oder fotografiert werden möchten, meiden Sie bitte die Orte, an denen ein Filmemacher, ein Filmteam und/oder ein Fotograf tätig ist.
  3. Es ist nicht gestattet, im Park Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen oder andere Bilder zu kommerziellen Zwecken zu machen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Geschäftsführers des ZooParc Overloon vor.

Artikel 4. Tiere

  1. Das Füttern der Tiere ist streng verboten. Nur die Tiere, die sich in den ausgewiesenen Bereichen aufhalten, dürfen mit Futter aus den Futterautomaten vor Ort gefüttert werden.

Artikel 5. Sicherheit und Haftung

  1. Der ZooParc Overloon behält sich das Recht vor, Besuchern, von denen er glaubt oder befürchtet, dass sie die Ordnung, Ruhe und/oder Sicherheit im Park stören, den Zutritt zu verweigern. In solchen Fällen ist der ZooParc Overloon nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Kriminelle Handlungen (oder der Verdacht darauf) werden bei der Polizei angezeigt.

  2. Der ZooParc Overloon verwendet zu Ihrer und unserer Sicherheit Videokameras.

  3. Der Besuch des ZooParc Overloon erfolgt auf eigene Gefahr.

  4. Innerhalb des Parks können sich die Besucher den Tieren in den ausgewiesenen Bereichen nähern und sich sogar zwischen ihnen bewegen. Bitte beachten Sie, dass die Tiere ein unvorhersehbares Verhalten zeigen können, das zu Verletzungen oder Schäden an Ihnen oder Ihrem Eigentum führen kann. Wenn Sie den Park betreten, akzeptieren Sie dieses Risiko.

  5. Der ZooParc Overloon übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Eigentum seiner Besucher während und/oder infolge eines Besuchs im Park, es sei denn, dies ist auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des ZooParc Overloon oder der Verwaltung des ZooParc Overloon zurückzuführen.

  6. Der ZooParc Overloon haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich geschäftlicher Schäden und Einkommensverluste.

  7. Sofern sich der ZooParc Overloon nicht auf diese Haftungsbeschränkung berufen kann, haftet er maximal in Höhe des Betrages, den die Haftpflichtversicherung in dem betreffenden Fall ausgezahlt hat, zuzüglich des Selbstbehaltes.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im ZooParc Overloon! Leitung und Mitarbeiter des ZooParc Overloon