Parkvorschriften Overloon ZooParc

Artikel 1. Anwendbarkeit

  1. Sobald man den ZooParc Overloon betritt, akzeptiert man die Anwendbarkeit dieses Reglements und ist verpflichtet, alle Vorschriften und Anweisungen der Mitarbeiter des ZooParc Overloon strikt zu befolgen.

  2. Der ZooParc Overloon behält sich das Recht vor, in allen Fällen und/oder Situationen, in denen diese Vorschriften nicht ausreichen, mündlich und/oder schriftlich zusätzliche Regeln aufzustellen, an die die Besucher gebunden sind.

  3. Die Begriffe "ZooParc Overloon" und "der Park" umfassen auch die gastronomischen Einrichtungen, die Parkplätze und den Fahrradschuppen.

  4. Die Vorschriften wurden ausgearbeitet, um Ordnung und Sicherheit im ZooParc Overloon zu gewährleisten.

Artikel 2: Einreise und Aufenthalt

  1. Nur mit einer gültigen Eintrittskarte haben Sie Zugang zum Park, durch die dafür vorgesehenen Tore. Diese Eintrittskarte muss auch im Park auf Verlangen vorgelegt werden.

  2. Die Eintrittskarten sind nur an dem auf der Eintrittskarte angegebenen Datum und zu den an der Kasse angegebenen Öffnungszeiten gültig. Der Zooparc Overloon ist berechtigt, die Öffnungszeiten zu ändern.

  3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) betreten.

  4. Der ZooParc Overloon ist berechtigt, (einen) Teil(e) des Parks zu schließen, ohne den Besuchern eine Entschädigung zahlen zu müssen.

  5. Es ist nicht erlaubt, (Haus-)Tiere in den Park mitzubringen. Auch ein Diensthund ist nicht erlaubt. Dies steht im Zusammenhang mit der Sicherheit Ihres Haustieres und der Tiere im Park. Da der Weg durch den Park durch begehbare Gehege führt, in denen Sie ohne Zaun zwischen den Tieren laufen, können wir leider keine Ausnahmen für Blindenhunde und andere Assistenzhunde machen.

  6. Es ist nicht gestattet, den Park jenseits der Kassen mit Fahrrädern, Rollern, Laufrädern, Dreirädern, Rollschuhen, Rollerblades und/oder, nach Meinung des ZooParc Overloon, ähnlichen Attributen zu betreten.

  7. Autos sollten auf dem Parkplatz auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden, Fahrräder und Mopeds sollten auf dem Fahrradparkplatz abgestellt werden. Es gibt gebührenpflichtige Parkplätze, Parkscheine sind an den Kassen erhältlich.

  8. Das Klettern auf oder über Mauern und Zäune ist nicht erlaubt.

  9. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.

  10. In den Verpflegungseinrichtungen besteht eine Verzehrpflicht. Es ist nicht gestattet, eigene Erfrischungen in die Verpflegungseinrichtungen mitzubringen.

  11. Es ist nicht erlaubt, den Park mit Tonanlagen zu betreten.

  12. Besucher sollten gefundene Gegenstände im Park den Mitarbeitern des ZooParc Overloon übergeben.

  13. Werbung, öffentliche Umfragen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Gelände des ZooParc Overloon sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Generaldirektors gestattet.

  14. Die Verbreitung von (religiösen) Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen auf dem Gelände des ZooParc Overloon ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Generaldirektors vor.

  15. Der ZooParc Overloon ist ein rauchfreier Park. Das Rauchen - einschließlich des Rauchens von E-Zigaretten und Vapes - ist daher im Park nicht erlaubt. Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Artikel 3: Bild- und Tonaufnahmen

  1. Für den persönlichen Gebrauch und solange andere Personen nicht behindert werden, ist es erlaubt, Bild- und/oder Tonaufnahmen im ZooParc Overloon zu machen.

  2. Der ZooParc Overloon kann Bild- und/oder Tonaufnahmen von seinem Park und von den Personen, die sich im oder um den Park herum bewegen, machen (oder machen lassen). Der ZooParc Overloon und die mit ihm verbundenen Unternehmen haben das Recht, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, zum Beispiel für Werbezwecke. Selbstverständlich gehen der ZooParc Overloon und seine angeschlossenen Unternehmen dabei mit der gebotenen Sorgfalt vor. Der ZooParc Overloon und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht verpflichtet, den porträtierten Personen für die Nutzung und Veröffentlichung der Aufnahmen eine Entschädigung zu zahlen.

  3. Es ist nicht gestattet, Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen oder sonstiges Bildmaterial zu kommerziellen Zwecken zu machen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Generaldirektors des ZooParc Overloon vor.

Artikel 4: Tiere

  1. Das Füttern der Tiere ist strengstens verboten. Nur in den ausgewiesenen Bereichen dürfen die dort anwesenden Tiere mit Futter aus den vor Ort aufgestellten Futterautomaten gefüttert werden.

Artikel 5: Sicherheit und Haftung

  1. Der ZooParc Overloon hat das Recht, Besuchern den Zutritt zu verweigern, von denen der ZooParc Overloon glaubt oder befürchtet, dass sie die Ordnung, den Frieden und/oder die Sicherheit im Park stören, ohne dass der ZooParc Overloon für irgendeine Entschädigung haftbar gemacht werden kann. Zuwiderhandlungen (oder vermutete Zuwiderhandlungen) werden der Polizei gemeldet.

  2. Der ZooParc Overloon verwendet zu Ihrer und unserer Sicherheit Videokameras.

  3. Der Besuch des ZooParc Overloon erfolgt auf eigene Gefahr.

  4. Innerhalb des Parks können Sie sich in den ausgewiesenen Bereichen den Tieren nähern und sich sogar zwischen ihnen aufhalten. Bitte beachten Sie, dass die Tiere ein unberechenbares Verhalten zeigen können, das zu Verletzungen oder Schäden an Ihrem Eigentum führen kann. Wenn Sie den Park betreten, akzeptieren Sie dieses Risiko.

  5. Der ZooParc Overloon übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust, Abhandenkommen oder Beschädigung von Eigentum seiner Besucher, die während und/oder infolge eines Besuchs im Park auftreten, es sei denn, dies geschieht infolge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens (der Leitung) des ZooParc Overloon.

  6. Der ZooParc Overloon haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich Geschäfts- und Einkommensverlusten.

  7. Sofern sich der ZooParc Overloon nicht auf die genannten Haftungsbeschränkungen berufen kann, beläuft sich seine maximale Haftung auf den Betrag, der von der Haftpflichtversicherung in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung.

Wir wünschen Ihnen einen sehr angenehmen Aufenthaltim ZooParcOverloon! Leitung und Mitarbeiter ZooParc Overloon